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Kostenübernahme

Die Systemische Therapie stellt neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der Verhaltenstherapie seit November 2018 ein durch den Bundestag anerkanntes Richtlinien-Verfahren dar. Am 22. November 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass das psychotherapeutische Verfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen“ wirksam ist und somit zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen werden kann.

Aktuell besteht jedoch noch keine sozialrechtliche Anerkennung, weswegen eine Kostenübernahme für eine Systemische Einzeltherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen derzeit leider noch nicht möglich ist.


Diese Situation muss jedoch nicht nachteilig für Sie sein.

Die Vorteile für Selbstzahler in meiner Privatpraxis umfassen:

  • einen schnellen Therapiebeginn, da Sie an keine Verzögerungen oder Formalitäten durch die Krankenkassen gebunden sind


  • Leistungen einer psychologischen Beratung/Therapie ohne diagnostizierte Störung mit Krankheitswert in Anspruch nehmen zu können


  • nicht „aktenkundig“ werden und somit keine Nachteile in Anbetracht der späteren Berufswahl, einer Verbeamtung, dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherungen, einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Höhe von Versicherungsprämien 


  • ein hohes Maß an Flexibilität für die Gestaltung Ihres individuellen Prozesses, der Methodenwahl sowie der Dauer und der Anzahl an Sitzungen  (vgl. Artikel: 

    Stiftung Warentest

    Deutsches Ärzteblatt

    )


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